Lohnsteuerhilfe
Über uns
Beratung gem. § 4 Nr. 11 StBerG:
Im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (z. B. Arbeitnehmer, Rentner).
Leistungen:
Neben der Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung überprüft der Verein den Steuerbescheid und legt ggf. auch Einspruch beim Finanzamt ein.
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung!
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