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Straßenfest am 13.07.2025

Straßenfest 2025
Unter dem Motto OBERHACHINGERLEBEN

wollen wir dieses Jahr endlich wieder unser traditionelles Straßenfest stattfinden lassen.
Veranstalter ist der Gewerbeverband Oberhaching e.V. (GVO).
Wir erledigen die Koordination, Organisation, Anmeldung bei Behörden, Druck und Verteilung von Plakaten, sowie Pressemitteilungen, Anzeigen, Bühne und Werbung.

Zusätzlich zum vielfältigen Warenangebot werden eine Menge Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sowie Vorführungen von Firmen, Vereinen, Schulen und Kindergärten für Unterhaltung
sorgen. Für Leib und Seele wird durch zahlreiche Bewirtungsstände und Musikdarbietungen gesorgt.

GVO-Mitglieder bezahlen 170 € und Nichtmitglieder 220 € (jeweils zuzüglich MwSt.).
Ortsvereine nehmen kostenlos teil.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Teilnahme bis zum 31.05.2025 aus.
 

Hier gehts zum Teilnahmeantrag


Marktordnung
Antrag auf Ausschank alkoholischer Getränke

Veranstalter ist der Gewerbeverband Oberhaching e.V.(GVO). Die Teilnahme am Straßenfest wird vom GVO innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bestätigt. Der GVO behält sich vor, die Teilnahme zurückzuweisen und Teilnehmer abzulehnen. Der GVO übernimmt die Organisation und Koordination. Die Veranstaltung wird durch den GVO angemessen beworben und bei Behörden angemeldet. Eine Ausschankgenehmigung (notwendig beim Verkauf
von Alkohol) wird von der Gemeinde Oberhaching auf Antrag durch den Teilnehmer erteilt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Marktordnung des GVO einzuhalten und den Weisungen des Organisationsteams Folge zu leisten. Bei
ausgesprochen schlechtem Wetter oder behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung entfallen. Die Teilnahmegebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden. Ebenso verpflichtet sich jeder Teilnehmer, seinen Stand oder
seinen Laden am 13.7.2025 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten. Für Geschäfte gilt eine Verkaufszeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (verkaufsoffener Sonntag). Die Koordination von Veranstaltungsbeiträgen vor und auf den
Bühnen obliegt dem GVO. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass nach der Veranstaltung die Standfläche und das zugehörige Umfeld (Straße, Gehsteig, Parkplatz) besenrein verlassen und Verunreinigungen beseitigt werden.

Es gilt die Marktordnung des GVO! Eine kurzfristige Absage des Marktes behalten wir uns vor!